Zusatzbedingungen für Onlineversteigerungen von Frogauctions
Bei der Teilnahme an unseren Onlineversteigerungen beachten Sie bitte nachstehende Zusätze/Änderungen zu unseren allgemeinen Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen:
Mit Abgabe eines Onlinegebotes kommt zwischen Anbieter und Käufer ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande. Alle Zuschlagspreise bei Onlineversteigerungen verstehen sich inkl. 15 % Versteigerungsgebühr und inkl. 20 % MwSt, oder bei Anwendung der Differenzbesteuerung inkl. 22 % Versteigerungsgebühr. Der Kaufpreis ist bei der Abholung - siehe Ausschreibung Abholmöglichkeit - in bar, oder vor der Abholung mit Überweisung zu bezahlen, Objekte werden nur nach vollständiger Bezahlung ausgefolgt. Nutzer können, auch ohne Angabe von Gründen, von Frogauctions, Ingrid Kühberger Versteigerungen, gesperrt werden. Ansonsten gelten unsere allgemeinen Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen, ohne Ausnahme und insbesondere die Abholregelung unter Punkt 5.
Durch Teilnahme an der Versteigerung werden von Ihnen nachstehende Versteigerungsbedingungen ausdrücklich und
schlüssig angenommen/anerkannt:
1. Die Objekte werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zur Zeit der Auktion befinden. Sämtliche Angaben zu
den Versteigerungsobjekten wie Maße, Gewicht, Baujahr, Km-Stände werden nach bestem Gewissen aufgenommen,
sind jedoch unverbindlich. Der Versteigerer übernimmt keinerlei Gewähr für Güte, Beschaffenheit, Vollständigkeit,
Zubehör, besondere Eigenschaften, offene oder versteckte Mängel und sonstige Schäden. Der Ersteher erkennt an, dass
jegliche Reklamation und Gewährleistung ausgeschlossen sind. Die Versteigerungsobjekte werden im eigenen Namen
und auf eigene Rechnung, oder im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Eigentümers versteigert.
2. Bieterkarten werden gegen Vorlage eines Lichtbildausweises und Anmeldeformulars ausgefolgt. Bei Firmen muss die
UID-Nr. angegeben werden. Die Gebotsabgabe kann auch schriftlich erfolgen, wir bieten für Sie bis zum Ankaufslimit
mit.
3. Grundsätzlich wird nach fortlaufenden Nummern versteigert. Der Versteigerer ist jedoch berechtigt, auch kurzfristig
Änderungen vorzunehmen, Positionen nicht zu versteigern oder Positionen zusammenzufassen. Für die tatsächliche
Ausbietung einer Position wird keine Gewähr übernommen. Der Höchstbieter erhält den Zuschlag nach dreimaligem
Aufruf des Gebotes. Die Entscheidung über die Annahme eines Gebotes, bei Meinungsverschiedenheiten, bei Mehrfachgeboten,
wenn ein Gebot übersehen oder nicht wahrgenommen wurde obliegt ausschließlich dem Auktionsleiter,
im Zweifel kann er die Position neu ausbieten. Es werden nur Angebote mit Bieterkarte entgegengenommen. Der
Meistbietende ist zur Abnahme der erstandenen Objekte verpflichtet. Erfolgt das Gebot einer Person in Vertretung
einer Gesellschaft oder Dritten, haftet der Bieter für die übernommene Verpflichtung solidarisch.
4. Alle Zuschlagspreise verstehen sich zuzügl. 15 % Versteigerungsgebühr und 20 % MwSt. – davon ausgenommen sind
PKW und Gegenstände mit Differenzbesteuerung, hier wird einmalig eine Gebühr von 22 % aufgeschlagen. Der Kaufpreis
ist bei Zuschlag, oder im Anschluss an die Versteigerung in bar oder mittels bankbestätigtem Scheck zu bezahlen.
Wird der Kaufpreis vom Meistbietenden nicht innerhalb der angegebenen Frist bezahlt, kann das betreffende Objekt
neu versteigert oder freihändig verkauft werden. Der Meistbieter haftet dem Versteigerer persönlich für einen Ausfall
oder Mindererlös, sowie Folgekosten, hat aber keinen Anspruch auf einen Mehrerlös – Aufrechnungen sind nicht
möglich. Während oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen Überlastung der
Buchhaltung einer nochmaligen Prüfung, sodass nachträgliche Korrekturen zulässig sind. Der Versteigerer ist berechtigt
im eigenen Namen, für Rechnung des Auftraggebers, Kaufgelder und Nebenleistungen einzuziehen und einzuklagen.
5. Das Versteigerungsobjekt gilt mit dem Zuschlag an den Käufer übergeben, womit auch Haftung und Gefahr des
zufälligen Untergangs, des Verlustes oder der Beschädigung durch Feuer, Wasser, Sturm, Vandalismus, Diebstahl und
Einbruchdiebstahl auf den Käufer übergehen – dies gilt insbesondere auch für Zubehörteile. Das Eigentum geht erst
nach vollständiger Bezahlung an den Käufer über. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang
ausgefolgt. Die Preise verstehen sich ab Standort/Fundament, nicht demontiert und unverladen. Bei Nichteinhaltung
der bekanntgegebenen Abholtermine haftet der Käufer für sämtliche Folgekosten (Auslagerung, Demontage, Lagerkosten).
Die Lagerkosten betragen € 1,00 pro m² Lagerfläche und Tag zugügl. MwSt., und sind bei der Abholung in bar zu
bezahlen.
6. Die Inbetriebnahme von Geräten/Maschinen/Fahrzeugen ist nur nach Absprache und im Beisein des Versteigerungspersonal
möglich, ansonsten strengstens untersagt.
7. Für Unfälle während der Besichtigung, Versteigerung und Abholung wird keine Haftung übernommen. Alle Besucher
der Versteigerung haften für von Ihnen verursachte Schäden und Unfälle gleich jeder Art. Für Unfälle, Beschädigungen
an Fremdobjekten und Gebäuden im Zuge der Abholung oder Demontage haftet der Käufer, auch wenn die Abholung
durch einen Beauftragten durchgeführt wird.
8. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Leoben. Die Adressdaten der Bieter und Käufer werden zu Informations- und
Werbezwecken gespeichert.
9. Für einen allfälligen Freihandverkauf im Anschluss der Versteigerung gelten dieselben Bedingungen.